Kontakt

Prim. Assoc. Prof.
Dr. Klaus F. Schrögendorfer
Facharzt für Plastische Chirurgie
Lazarettgasse 25/OG/1
1090 Wien

+43 (699) 1000 2766

Ordination:

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung:

 

Mann zu Frau

Vor der geplanten Operation zur unteren genitalen Angleichung finden wenigstens zwei Besprechungen statt.
Bei der Erstbegutachtung wird die Anamnese erhoben und eine körperliche Untersuchung durchgeführt.
Bei der Erstbesprechung können alle Details der unteren genitalen Angleichung, aber auch alle Varianten der Gesichtsfeminisierung besprochen werden. Mit der Gesichtsfeminisierung kann schon vor dem Vorliegen der Gutachten begonnen werden. Wesentliche Punkte dabei sind: Korrektur des Haaransatzes, Stirnkorrektur, Korrektur der Augenbrauenposition, Augenlidkorrektur, Nasenkorrektur, Wangenknochen- und Kinnkorrektur, Ohrenkorrektur und Verkleinerung des Adamsapfels. Diese Korrekturen, die einen wesentlichen Schritt bei der Anpassung an das gewünschte Geschlecht darstellen, werden von mir in renommierten Privatspitäler durchgeführt.

Falls alle notwendigen Gutachten vorliegen und seit mindestens 6 Monaten unter ärztlicher Aufsicht eine entsprechende Hormontherapie durchgeführt wird kann mit der Operationsplanung begonnen werden.
Bei der zweiten Begutachtung sollten alle notwendigen Gutachten letztendlich vorliegen um die OP Planung zu konkretisieren und eine notwendige Kostenübernahme –Ansuchen an die Krankenkasse zu stellen. Für die OP Planung und den Arztbrief für eine Kostenübernahme müssen eine klinisch pschologische Diagnostik, eine klinisch psychologische Stellungnahme bzw. psychotherapeutische Stellungnahme und eine psychiatrische Kontrolluntersuchung mit Befund vorliegen. In diesen Gutachten bzw. Stellungnahmen sollte die geschelchtsangleichende Operation befürwortet werden. Dabei können noch einmal sämtliche Fragen besprochen werden. Die letzte Entscheidung ob ein Patient bereit für die Operation ist und auch entsprechend vorbereitet ist obliegt dem Plastischen Chirurgen, der die Operation durchführt.

Die Operation (genitale Angleichung) wird in zwei Schritten durchgeführt.
In der ersten Operation werden die Entfernung der Hoden und die Bildung des äußeren Genitals durchgeführt.
Dabei wird aus einem Teil der Glans eine sensible Neoklitoris geformt.
Nach entfernen der Schwellkörper und Präparation eines Neoraumes wird aus der Penishaut und einem Teil der Harnröhre die neue Vagina gebildet.
Häufig ist eine Verlängerung des vorhanden Penisschlauches mit Anteilen der Skrotalhaut notwendig. Durch die Verbindung der Penishaut mit einem Teil der Harnröhre kommt es nach Einheilen zu einer natürlichen Selbstbefeuchtung der Vagina.
Aus Anteilen des Skrotums werden die großen Schamlippen gebildet, die kleinen aus Anteilen des Präputiums (Vorhaut) bzw. Penishaut.
Bei vorangegangener Zirkumzision (Beschneidung) kann eine ausreichende Tiefe durch Verwendung eines Anteiles aus der Glans erreicht werden.
In der ersten Operation wird versucht ein möglichst optimales und funktionelles Ergebnis zu erzielen.

Frühestens nach 9-12 Monaten kann die zweite Operation durchgeführt werden.
Durch unterschiedlichen Heilungsverlauf sind kleiner Nachkorrekturen im Bereich des Genitales notwendig um ein optimales ästhetisches Ergebnis zu erreichen.
Bei dieser Operation kann auch die Brustvergrößerung mit Implantaten, wenn gewünscht, erfolgen.

Aufgrund des hohen Risikos für Wundheilungsstörungen sollte das Rauchen vor und nach der Operation pausiert oder aufgegeben werden.

Behandlungsprozess

1. Diagnostischer Prozess zur grundsätzlichen Feststellung des Vorliegens einer
Geschlechtsdysphorie bzw. Transsexualismus

Abklärung der Art und des Ausmaßes des Unbehagens oder Missempfindung
verursacht durch die Diskrepanz der subjektiv empfundenen Geschlechtsrolle und
dem Geburtsgeschlecht durch folgenden 3teiligen diagnostischen Prozess:

psychiatrische Diagnostik,
klinisch-psychologische Diagnostik,
psychotherapeutische Diagnostik.

Aufgaben des diagnostischen Prozesses sind:
Diagnoseerstellung, Beschreibung der psychosozialen, gesundheitlichen Situation,
die Feststellung, dass die Geschlechtsdysphorie bzw. Transsexualismus
ohne Behandlung aus heutiger Sicht mit sehr großer Wahrscheinlichkeit als dauerhaft eingestuft
werden kann sowie Indikationsstellung für etwaige weitere Behandlungsschritte

2. Vor der Hormonbehandlung

Nach dem diagnostischen Prozess erfolgt, bei Wunsch nach einer Hormonbehandlung,
eine urologisch-gynäkologische Untersuchung und ein Risikoscreening hinsichtlich
möglicher Kontraindikationen.
Bei Bedarf kann eine zytogenetische Untersuchung indiziert sein.
Im Falle des Vorliegens von Kontraindikationen sind diese in die fachärztliche,
klinisch -psychologische oder psychotherapeutische Behandlung einzubeziehen.

Darüber hinaus erfolgt vor der Hormontherapie eine Stellungnahme durch:
die
Klinische Psychologin/den Klinischen Psychologen
ODER
die Psychotherapeutin/den Psychotherapeuten mit einer anschließenden psychiatrischen Kontrolluntersuchung
sowie einer gemeinsamen Indikationsstellung der beteiligten Berufsgruppen für
den weiteren Behandlungsverlauf hinsichtlich psychischer und somatischer
Behandlungskomponenten.

Bei dieser Indikationsstellung handelt es sich um eine von der/von dem Fallführenden
zusammengefasste Stellungnahme, aus der ein Konsens klar ersichtlich sein soll.

Die Hormontherapie erfolgt in der Regel über den Zeitraum eines Jahres.
Danach können bei Wunsch genitalchirurgische Eingriffe vorgenommen werden.
Eine Angleichung an die gewünschte Geschlechtsrolle durch Vornahme chirurgischer
Eingriffe kann auch ohne vorherige Hormontherapie erfolgen

(z. B. Mastektomie, Neovagina).

Vor operativen Eingriffen

Am Ende dieser Transitionsphase soll bei Wunsch nach geschlechtsanpassenden
operativen Eingriffen eine neuerliche

klinisch-psychologische
ODER
psychotherapeutische Stellungnahme
sowie eine psychiatrische Kontrolluntersuchung und Stellungnahme

durchgeführt werden.

Die von der/von dem Fallführenden zusammengefasste Stellungnahme
muss einen klaren Konsens hinsichtlich der Kontinuität und Unbeeinflussbarkeit des
transsexuellen Wunsches bzw. der angestrebten Geschlechtsrolle aufweisen.

Aus dieser Stellungnahme ergibt sich die Indikationsstellung für eine operative Behandlung
Und die Patientin/der Patient kann zu den entsprechenden qualifizierten
Fachärztinnen/Fachärzten, die die jeweiligen operativen Eingriffe vornehmen,
überwiesen werden.

Zusammenfasend werden für die operative Behandlung
psychiatrische Diagnostik,

klinisch-psychologische Diagnostik,

psychotherapeutische Diagnostik

zur Feststellung, dass die Geschlechtsdysphorie bzw. Transsexualismus

ohne Behandlung aus heutiger Sicht mit sehr großer Wahrscheinlichkeit als dauerhaft eingestuft

werden kann sowie Indikationsstellung für etwaige weitere Behandlungsschritte

Diese werden am Anfang eingeholt.

Am Ende dieser Transitionsphase soll bei Wunsch nach geschlechtsanpassenden
operativen Eingriffen eine neuerliche

klinisch-psychologische

ODER

psychotherapeutische Stellungnahme

sowie eine psychiatrische Kontrolluntersuchung und Stellungnahme

mit der eindeutigen Indikationsstellung zur operativen Behandlung.

Also insgesamt werden fünf Gutachten für den Antrag zur operativen Behandlung von mir benötigt.